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Ein Pensionskonto haben Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind und in Österreich pensionsversichert sind oder waren.
Pensionskontoinhaber, die bereits vor 2005 Versicherungszeiten in Österreich erworben haben, haben eine Mitteilung über die Höhe ihrer Kontoerstgutschrift erhalten. Diese bildet das „Startkapital“ für das Pensionskonto und berücksichtigt alle Versicherungszeiten, die in Österreich bis 31. Dezember 2013 erworben wurden. Österreichische Versicherungszeiten ab 1. Jänner 2014 werden laufend im Pensionskonto berücksichtigt.
Pensionskontoinhaber, die erstmalig ab 2005 Versicherungszeiten erworben haben, haben keine Kontoerstgutschrift. Ihre Versicherungszeiten sind von Beginn an im Pensionskonto gespeichert.
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